Geprüft und zugelassen von der AliconBioCert (zertifiziert ökologisch erzeugte Produkte) als Bodenhilfsstoff
Einsetzbar im ökologischen Landbau gemäß der Verodnung (EWG) Nr. 2092/91 Anhang II A.
Darf auch von BIOLAND-Vertragsbetrieben eingesetzt werden (lt. BIOLAND-Bundesverband
EM ist toxikologisch unbedenklich:
In einem standartisierten Test hat PHARMAKON EUROPE EM getestet und stellte dabei fest, dass keines der Versuchstiere, dem EM in einer Dosis von 5005 mg/kg Körpergewicht gegeben wurde, erkrankte oder gestorben ist, noch ein auffälliges Verhalten gezeigt hat.
EM paßt in den ökologischen Landbau:
Am längsten beschäftigt sich die Kölner Öko-Kontrollstelle QCI mit EM. Sie zertifiziert Öko-Zucker in Asien, wo schon seit vielen Jahren mit EM gearbeitet wird. Die niederländische Öko-Kontrollstelle SKAL bestätigt, dass alle Inputs für EM unter die Öko-Bestimmungen fallen und somit EM im ökologischen Landbau eingesetzt werden kann. Die deutsche Öko-Kontrollstelle AliconBioCert hat ebenfalls EM in ihre Liste der zugelassenen Hilfsmittel aufgenommen.
EM-1 im Garten
Aus EM-1 wird EM-A hergestellt. Das können Sie als Anwender leicht selbst machen. Sie benötigen dazu noch eine gute Zuckerrohrmelasse, gutes Leitungswasser und einen handels- üblichen Kunststoffbehälter (kein Glas), am besten einen 5,0 oder 10,0 Liter fassenden Kanister oder ähnliches und Wärme. Die Herstellung von EM-A ist dann tatsächlich nur noch ein »Kinderspiel«. (Die genauen Rezepturen und detaillierten Anwendungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte unseren EM-Info-Blättern.)
Reinigungsmittel
EM-1 kann man unverdünnt oder bis 1:100 mit Wasser vermischt zur Reinigung im Haushalt verwenden (von der Küche, über Diele, Bad, Schlafzimmer und sonstige Wohnräume bis zum Keller, z.B. Fliesenwände und -böden, Holzböden, Fenster, Herd, Töpfe, Pfannen, Kühlschrank, in der Wasch- und Spülmaschine, Abflüsse, Schränke, Regale, Schuhe; aber auch Motorfahrzeuge, Fahrräder usw.).
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